Über das Ecogen-Kundenportal können Sie Meldungen und Bewilligungsgesuche nach der Einschliessungsverordnung (ESV) und der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV) online einreichen. Zudem können Sie sich über den Stand des Verfahrens informieren.
Werden genetische Ressourcen im Sinne des Nagoya-Protokolls genutzt, kommen in gewissen Fällen die Sorgfalts- und Meldepflicht nach Art. 3 und 4 sowie die Dokumentationspflicht nach Art. 8 der Nagoya-Verordnung (NagV) zur Anwendung: www.bafu.admin.ch/NagoyaProtokoll
Bitte geben Sie online über dieses Portal nur die nicht-vertraulichen Informationen gemäss Art.24 Abs.5 ESV ein. Für die Meldung der vertraulichen Informationen erhalten Sie das nötige Formular bei der Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes. Dieses vertrauliche Formular muss ausgefüllt und per Post eingesandt werden.
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