Über Ecogen können Meldungen und Bewilligungsgesuche direkt erfasst und an die Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes weitergeleitet werden.
Die Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes ist die Ein- und Ausgangspforte für alle Meldungen und Bewilligungsgesuche nach der Einschliessungsverordnung (ESV) und der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV).
Diese Melde-Bewilligungspflichten gelten für Institute, Firmen und Organisationen, die Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen in geschlossenen Systemen ausführen.
Weitere Informationen finden sie unter: Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes
Rechtliche Grundlagen
Überblick über das geltende schweizerische Recht im Bereich Biotechnologie Einschliessungsverordnung (ESV) Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV)